Fachbereich Erwachsene (FB E)

Aufgaben

Der Fachbereich Erwachsene setzt mit professionellen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern die gesetzlich angeordneten Massnahmen im Erwachsenenschutzbereich um.

Ist eine Person nicht (mehr) in der Lage, für Ihre Angelegenheiten zu sorgen und fehlt eine beauftragte oder gesetzliche Vertretung, kann eine Beistandschaft errichtet werden. Die Aufgaben ergeben sich aus der durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Familiengericht Lenzburg (FamGer) massgeschneiderten Massnahmen, welche sich nach dem Bedarf der betroffenen Person richten, wie beispielsweise:

  • Unterstützung oder Vertretung in administrativen Angelegenheiten
  • Regelung der finanziellen Angelegenheiten
  • Interessenvertretung gegenüber Dritten
  • Sorge für persönliche, soziale, medizinische Betreuung oder für eine geeignete Wohnsituation

Unsere Mitarbeitenden haben eine Ausbildung in sozialer Arbeit oder im Recht. Sie verfügen über Erfahrung in Mandatsführung und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

Der Fachbereich Erwachsene arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben intern fachbereichsübergreifend eng mit der Mütter- und Väterberatung sowie der Jugend- und Familienberatung zusammen und wird dabei von den Servicediensten des Fachbereichs FuA unterstützt. Der Erfolg ist letztlich bestimmt durch den Austausch und die intensive Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden, dem FamGer, sowie den weiteren externen Partnern, ganz besonders aber mit der betroffenen Person selbst.