Jugend- und Familienberatung (JFB)

Aufgaben

Der Fachbereich Jugend- und Familienberatung (JFB) erbringt kompetent und umfassend Dienstleistungen für unsere Verbandsgemeinden, das Familiengericht (FamGer) sowie für Einzelpersonen und Personengruppen.

Dienstleistungen für Gemeinden und Gerichte
  • Wir machen Sozialabklärungen und erstellen Berichte im Rahmen eines Auftrages im Kindes- und Erwachsenenschutz.
  • Wir übernehmen Kindesschutzmassnahmen im Rahmen von Art. 307 ZGB.
  • Wir unterstützen Einwohner/-innen in der Erfüllung von Weisungen und Auflagen in der materiellen Hilfe.
  • Wir erarbeiten im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Unterhaltsverträge für Kinder nicht verheirateter Eltern.
  • Wir übernehmen Aufträge der Gemeinden zur Abklärung von Pflegefamilien und Kindertagesstätten und erstatten Bericht.
  • Wir beaufsichtigen Pflegeplätze, Tagesfamilien und Kindertagesstätten im Auftrag der Gemeinden.
  • Wir liefern Entscheidungsgrundlagen und beraten in sozialen Fragen. Wir stehen für Vermittlungstätigkeiten zwischen Behörde und Einwohner/-innen zur Verfügung.
Dienstleistungen für Einzelpersonen und Personengruppen

Wir beraten

  • Jugendliche und Erwachsene bei persönlichen Problemen und Krisen (Familie, Partnerschaft, Arbeit, Finanzen, Integration etc.)
  • Paare in allen Beziehungsfragen, bei Trennungs- und Scheidungsfragen und bei Standortbestimmungen in der Partnerschaft.
  • Eltern bei Erziehungsfragen, Besuchsrechtsfragen und bei Ablösungsproblemen.
  • Familien bei Spannungen, Konflikten und bei Veränderungen im Familiensystem.
  • Wir vermitteln bei Konflikten mit Behörden, Schulen und Drittpersonen.
  • Wir erteilen Auskünfte in sozialen Belangen und vermitteln Informationen zu sozialen Themen.
  • Wir vermitteln Kontakte zu anderen Fachstellen (Triage).
Leistungen im Kindsschutz (angeordnete Massnahmen)

Ist das Kindeswohl gefährdet, kann eine Kindesschutzmassnahme angeordnet werden. Die Massnahmen für Kinder umfassen Weisungen, Beistandschaften zur Beratung der Eltern oder mit der Befugnis zur spezifischen Vertretung des Kindesinteresses im Unterhaltsanspruch oder persönlichen Verkehr (Besuchsrecht), Obhutsentzug und Sorgerechtsentzug. Die Aufgaben des Beistandes/der Beiständin umfassen im Wesentlichen:

  • Vertretung der Kindesinteressen bei Unterhalts- und Besuchsrechtsfragen oder in Verfahren
  • Beratung der Eltern in den Bereichen Erziehung, Schule, Ausbildung
  • Begleitung und Umsetzung von Fremdplatzierungen und Rückplatzierungen

Wir arbeiten nach anerkannten professionellen Standards der Sozialarbeit und sichern den Klienten/-innen Diskretion und Verschwiegenheit zu.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.jefb.ch/eheberatung-erziehungsberatung-aargau-beratungsstellen/#lenzburg