Der Fachbereich Jugend-, Ehe- und Familienberatung (JEFB) erbringt kompetent und umfassend Dienstleistungen für unsere Verbandsgemeinden, das Familiengericht (FamGer) sowie für Einzelpersonen und Personengruppen.
Dienstleistungen für Gemeinden und Gerichte
- Wir machen Sozialabklärungen und erstellen Berichte im Rahmen eines Auftrages im Kindes- und Erwachsenenschutz.
- Wir übernehmen Kindesschutzmassnahmen im Rahmen von Art. 307 ZGB.
- Wir unterstützen Einwohner/-innen in der Erfüllung von Weisungen und Auflagen in der materiellen Hilfe.
- Wir erarbeiten im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Unterhaltsverträge für Kinder nicht verheirateter Eltern.
- Wir übernehmen Aufträge der Gemeinden zur Abklärung von Pflegefamilien und Kindertagesstätten und erstatten Bericht.
- Wir beaufsichtigen Pflegeplätze, Tagesfamilien und Kindertagesstätten im Auftrag der Gemeinden.
- Wir liefern Entscheidungsgrundlagen und beraten in sozialen Fragen. Wir stehen für Vermittlungstätigkeiten zwischen Behörde und Einwohner/-innen zur Verfügung.
Dienstleistungen für Einzelpersonen und Personengruppen
Wir beraten
- Jugendliche und Erwachsene bei persönlichen Problemen und Krisen (Familie, Partnerschaft, Arbeit, Finanzen, Integration etc.)
- Paare in allen Beziehungsfragen, bei Trennungs- und Scheidungsfragen und bei Standortbestimmungen in der Partnerschaft.
- Eltern bei Erziehungsfragen, Besuchsrechtsfragen und bei Ablösungsproblemen.
- Familien bei Spannungen, Konflikten und bei Veränderungen im Familiensystem.
- Wir vermitteln bei Konflikten mit Behörden, Schulen und Drittpersonen.
- Wir erteilen Auskünfte in sozialen Belangen und vermitteln Informationen zu sozialen Themen.
- Wir vermitteln Kontakte zu anderen Fachstellen (Triage).
Arbeitsweise und Arbeitsmethodik
Wir arbeiten nach anerkannten professionellen Standards der Sozialarbeit und sichern den Klienten/-innen Diskretion und Verschwiegenheit zu.